Immobilien spielen im Erbrecht bereits aufgrund ihres hohen Wertes eine übergeordnete Rolle. Daher gehören viele Bereiche thematisch zum Immobilienrecht:
- Nachfolgeberatung,
- Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
- Restitutionsverfahren,
- Verwaltung durch Erbengemeinschaften,
- Bewertungen,
- Belastungen durch Grunddienstbarkeiten,
- Teilungsversteigerungen,
- schenkweise Übertragungen uvm.
In den ersten Praxisjahren war Kay Poulsen bereits öffentlich bestellter Nachlasspfleger an diversen Nachlassgerichten. Später kam eine Ausbildung als zertifizierter Testamentsvollstrecker hinzu.
Im Jahr 2009 hat Kay Poulsen den Fachanwaltslehrgang als Voraussetzung für den Titel Fachanwalt für Erbrecht absolviert und seitdem an den regelmäßigen Fachanwaltsfortbildungen teilgenommen.